Niederschwellige und verstärkte sonderpädagogische Massnahmen 

Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler in der Regelklasse unterrichtet. Dazu gehören sowohl Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken und Begabungen als auch solche mit Schwierigkeiten. Ziel und Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und ihre Begabungen und Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten. Dabei berücksichtigt die Schule die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf und schafft im Unterricht gute Bedingungen für das Lernen und Zusammenleben. 

Die Regelschule bietet für Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen „Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen (NM)“ oder „Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (VM)“ an. Die Umsetzung dieser Massnahmen erfolgt durch die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) in enger Zusammenarbeit mit den Regellehrpersonen. 

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf

Amt für Sonderpädagogik