Urlaub / Jokertage 

Jokertage                                                                                                          

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Anrecht, pro Schuljahr vier Halbtage als Jokertage zu beziehen. 

Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Internetseite. Das Gesuch für Jokertage kann auch bequem über Klapp eingereicht werden. Bitte reichen Sie die Anfrage mindestens sieben Tage vorher bei der Klassenlehrperson ein, damit das Gesuch bewilligt werden kann. Beachten Sie dabei, wann die Jokertage nicht genehmigt werden können. 

Es liegt in der Verantwortung der Eltern, den versäumten Schulstoff mit ihren Kindern nachzuholen.

Urlaub                                                                                                                 

Die Beurlaubung ist im Ausführungsreglement zum Schulgesetz unter Art. 37 und 38 geregelt: Ein Urlaub wird einer Schülerin oder einem Schüler nur aus stichhaltigen Gründen gewährt. Ein Urlaubsgesuch zur Verlängerung der Ferien kann in der Regel nicht bewilligt werden. 

Urlaubsgesuche sind frühzeitig, schriftlich und begründet an die Schuldirektion zu richten. Nutzen Sie für den Alpabzug bitte einen Jokertag. 

Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Internetseite oder kann bei der Lehrperson bezogen werden.