Urlaub / Jokertage 

Jokertage                                                                                                          

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Anrecht, pro Schuljahr vier Halbtage als Jokertage zu beziehen. 

Das Gesuch für Jokertage kann bequem über Klapp eingereicht werden. Das entsprechende Formular finden Sie auch unten. Bitte reichen Sie die Anfrage mindestens sieben Tage vorher bei der Klassenlehrperson ein, damit das Gesuch bewilligt werden kann. Beachten Sie dabei, wann die Jokertage nicht genehmigt werden können:

28.8.2025, während schulischen Aktivitäten (Schulausflüge, Schulreisen, Landschulwochen, Projektwochen, Schullager, Sport- und Kulturtagen), Zuweisungsprüfung der 8H am 10. März 2026, Pilotprojekt Check P5 in allen 7H-Klassen zwischen dem 27. April bis 22. Mai 2026 (Mitteilung des definitiven Datums erfolgt so rasch wie möglich).

Es liegt in der Verantwortung der Eltern, den versäumten Schulstoff mit ihren Kindern nachzuholen.

Urlaub                                                                                                                 

Die Beurlaubung ist im Ausführungsreglement zum Schulgesetz unter Art. 37 und 38 geregelt: Ein Urlaub wird einer Schülerin oder einem Schüler nur aus stichhaltigen Gründen gewährt. Ein Urlaubsgesuch zur Verlängerung der Ferien kann in der Regel nicht bewilligt werden. 

Urlaubsgesuche sind frühzeitig, schriftlich und begründet an die Schuldirektion zu richten. Nutzen Sie für den Alpauf- und -abzug bitte einen Jokertag. 

Ein entsprechendes Formular finden Sie unten oder kann bei der Lehrperson bezogen werden.